Aufgrund des Älterwerdens der Gesellschaft wird das Thema Vorsorge immer wichtiger.
Im notariellen Bereich finden sich die Aufgaben hier vornehmlich in der Beratung sowie Beurkundung bzw. Beglaubigung von sog. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Um größtmögliche Handlungssicherheit zu erhalten empfiehlt sich hier die notarielle Beurkundung, insbesondere aus Gründen der Geschäftsfähigkeitsfeststellung sowie bei Vorhandensein von Grundbesitz. Durch die optionale Meldung an das Zentrale Vorsorgeregister kann auch hier entsprechende Sicherheit gewährt werden.
Auch im erbrechtlichen Bereich notarieller Tätigkeit stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Hier ist zu beachten, dass zwar eigenhändig geschriebene Testamente in der Regel wirksam sind, jedoch leider sehr oft Fehler enthalten, die im Erbfall unter den Verwandten bzw. Erben zu erheblichen Verwerfungen führen können. Durch eine individuelle Beratung in diesem Bereich können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die einen rechtlich geordneten Vermögensübergang an die nächste Generation erleichtern. Im Rahmen der notariellen Beurkundung eines Erbvertrags bzw. eines Testaments wird insbesondere auch die amtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung veranlasst und das Zentrale Testamentsregister informiert, sodass Ihr letzter Wille nicht verloren geht.
Der ehevertragliche Bereich gewinnt in der notariellen Praxis immer mehr an Bedeutung. Hier sind Eheverträge bzw. Scheidungsvereinbarungen zu nennen, die beispielsweise Bestimmungen enthalten, die im Trennungsfall zu angemessenen rechtlichen Lösungen führen und vor allem Stress und Streit reduzieren. Gerne stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich zur Verfügung.